Der Reformierte Unionszollkodex (R UZK) ist die geplante Neufassung des geltenden Unionszollkodex der Europäischen Union. Ziel ist es, die Zollabwicklung stärker zu digitalisieren, zu vereinfachen und an den modernen internationalen Handel anzupassen.
Der derzeit geltende Unionszollkodex (UZK) bildet seit 2016 die Grundlage für das Zollrecht in der EU. Die Europäische Kommission hat eine umfassende Reform vorgeschlagen, die häufig als Reformierter Unionszollkodex (R UZK) bezeichnet wird.
Die wichtigsten Ziele der Reform sind:
- Vollständige Digitalisierung der Zollverfahren.
- Einführung einer zentralen europäischen Zolldatenplattform, über die Unternehmen Daten nur einmal bereitstellen sollen.
- Bessere Zusammenarbeit der Zollbehörden aller Mitgliedstaaten.
- Vereinfachung der Zollverfahren für zuverlässige Unternehmen.
- Stärkere Bekämpfung von Zollbetrug und Produktfälschungen.
- Anpassung der Zollvorschriften an den wachsenden Onlinehandel und den E Commerce.
Die Reform soll insbesondere den grenzüberschreitenden Warenverkehr effizienter machen und gleichzeitig die Sicherheit innerhalb der EU erhöhen.
Der Reformprozess wird schrittweise umgesetzt. Einzelne Bestandteile werden voraussichtlich erst in den kommenden Jahren eingeführt. Unternehmen, die Waren importieren oder exportieren, sollten die Entwicklung aufmerksam verfolgen, da sich Prozesse und Anforderungen ändern werden.
Beispiel:
Ein Unternehmen importiert regelmäßig Waren aus China. Heute müssen Zollanmeldungen teilweise in verschiedenen IT Systemen und je nach Mitgliedstaat unterschiedlich abgewickelt werden. Mit dem Reformierten Unionszollkodex sollen die erforderlichen Daten künftig über eine gemeinsame europäische Plattform bereitgestellt werden. Das soll den Verwaltungsaufwand verringern und die Bearbeitung beschleunigen.